MENU

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eigentlich sollte man meinen, dass man  sich bei den hohen Beiträgen der Pflichtversicherung INPS und INAIL keine Sorge um die finanzielle Lage bei Berufsunfähigkeit machen müsste.

Leider Ist das nicht so!

Während bei Arbeitsunfällen schon Entschädigungen ab 6% bleibender Invalidität von Seiten des INAILs geleistet wird, schaut es bei Freizeitunfällen und Krankheit ganz anders aus:

  • der Anspruch auf lohnabhängigen Gehalt entfällt bereits nach dem 6 Monat teilweise und später sogar ganz
  • eine Rente von Seiten INPS wird nur bei einem Verlust von 66% der Arbeitsfähigkeit ausbezahlt.
  • zudem sind diese Renten/Pensionen sehr tief gehalten und reduzieren sich zusätzlich, sollte der Ehepartner auch berufstätig sein